Kinderschutzkonzept der SG MoGoNo e.V. Abteilung Schwimmen

 

Der DSV benennt:

„Der organisierte Sport trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagiertenund Aktiven, Eltern, Kinder und Jugendlichen. Er wird getragen vom Fair-Play-Gedanken; der respektvolle Umgang miteinander steht an erster Stelle. Dazu gehört auch die Motivation, zum  Schutz von insbesondere jungen Menschen mit und ohne Behinderung beizutragen und jegliche Gewalt zu vermeiden.“

 

Dem möchten wir mit dem vorliegendem Kinderschutzkonzept nachkommen.

 

1. Ansprechpersonen Kinderschutz:

Die Ansprechperson ist fachlich für das Thema Kinderschutz zuständig und steht Kindern, Jugendlichen, Trainer*innen und Eltern zur Seite.

Die Ansprechpersonen sind:             Julia Knigge & Joachim Grohmann

 

Die Ansprechpersonen sind wie folgt zu erreichen:

Joachim Grohmann                            joachim.grohmann@mogono-leipzig.de

Julia Knigge                                        jule@schwimmteam-le.de

 

2. Aus- und Fortbildungen zum Thema „ Kinderschutz im Sport“

Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen werden regelmäßig zum Kinderschutz geschult. Hierfür stehen verschiedene Plattformen zur Verfügung: Selbststudium, interne Trainertage, Weiterbildung im Rahmen der Lizenzverlängerung, Trainerfortbildung.

Kinder und Jugendliche werden altersgerecht für das Thema durch die Trainer*innen und Übungsleiter*innen sensibilisiert. Beim Training, Wettkämpfen und Freizeiten.

 

3. Gestaltung von vertraglichen Grundlagen

Alle Trainer*innen und Übungsleiter*innen haben einen gültigen Vertrag und legen alle 4 Jahre beim Vorstand des Vereins ein erweitertes Führungszeugnis vor. Jährlich unterschreiben Trainer*innen und Übungsleiter*innen den Ehrencodex des Landesjugendsportbundes.


4. Umgang und Verhaltensregeln

•        Trainer*innen und Übungsleiter*innen kündigen Hilfestellungen und Berührungen immer vorher an. Kinder und Jugendliche haben das Recht diese zu verweigern.

•      In der Schwimmhalle sind Foto- und Filmaufnahmen verboten. Ausnahmereglungen können bei der Abteilungsleitung beantragt werden. Für besondere Anlässe holen sich Trainer*innen eine Fotogenehmigung der Personensorgeberechtigten ein. Hierbei werden Fotos nur mit einer vereinsinternen Kamera vorgenommen. Es wird darauf geachtet, dass Kinder und Jugendliche größtmöglich bekleidet sind.

•         Trainer*innen und Übungsleiter*innen nehmen keine Kinder und Jugendlichen vor und nach dem Training in ihrem privaten Pkw mit. Für die Fahrgemeinschaften zu Wettkämpfen wird eine schriftliche Erlaubnis der Personensorgeberechtigten eingeholt.

•     Trainer*innen und Übungsleiter*innen begleiten Sportler*innen bis zum Schuleintritt, abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes, zur Toilette. Hierbei wird jede Schwimmhalle aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten und Bahnvergabe individuell betrachtet. Nach dem Toilettengang wird Hilfestellung beim Anziehen nur im öffentlich einsehbaren Bereich (Dusche) geleistet.

•      Trainer*innen und Übungsleiter*innen betreten nur ihrem Geschlecht zugewiesene Umkleiden/ WC/ Duschen. Sollte es einmal notwendig sein eine nicht dem Geschlecht zugewiesen Umkleide betreten zu müssen, wird dies durch die Trainer*innen, mittels anklopfen und sprachlich angekündigt.

•          Eltern dürfen nur mit Absprache die Umkleidebereiche betreten.

•          Alle Trainer*innen und Übungsleiter*innen achten auf fremde Personen und sprechen diese immer an.

•         Bei Wettkämpfen ziehen sich die Sportler*innen in der Umkleide oder mittels Ponchos in der Schwimmhalle um.

•          Die Abholung der Kinder nach dem Training wird in der Jahresbelehrung von den Eltern festgelegt.

•         Trainer*innen und Übungsleiter*innen betreiben bei allen Kindern und Jugendlichen Aufklärungsarbeit zum sicheren Nachhauseweg